Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Ausbildung für
Flurförderzeuge Südheide“



Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Verträge zwischen der Firma „Ausbildung für Flurförderzeuge Südheide“ kurz AFS und ihrer Kunden über das Erbringen von Lehrgangsleistungen. Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.


Zustandekommen eines Vertrages

Preise, Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Anmeldung im jeweiligen Angebot der AFS aufgeführt. Alle Seminaranmeldungen müssen online oder schriftlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei der Anmeldung zur Ausbildung im eigenen Betrieb wird nach Eingang der Anmeldung in gemeinsamer Absprache ein Termin festgesetzt. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Einladung oder der Bestätigung beim Kunden zustande.


Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingung

Die Preise über Leistungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen, oder nachzufragen.

Der Kunde kann auf Verlangen eine komplette Kostenübersicht erhalten.

Der Privat-Kunde kann an der Ausbildung nur teilnehmen, wenn er zum Ausbildungstermin die Gebühren komplett überwiesen hat oder bar bezahlt.

Der Firmen-Kunde bekommt nach der Ausbildung oder sonstiger Leistung eine Rechnung zugesandt, die spätestens am 7. Tag nach Erhalt, durch Überweisung bzw. per Scheck (V-Scheck/EC-Scheck), zu begleichen ist. Verspätete Zahlungen werden mit Mahngebühren und Zinsen zusätzlich belastet. Als Rechnungsabschluss gilt die Buchung der Bonität auf dem Konto der AFS.

Die Aushändigung der Zertifikate und Fahrausweise erfolgt nach Zahlungseingang.

Nicht in den Preisen enthalten sind Unterbringungs-, Reise- und Verpflegungskosten für die Teilnehmer.

Der Kunde erkennt den Saldo an, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.


Schulungsunterlagen

Der AFS stellt den Teilnehmern, soweit erforderlich, Unterlagen zur Verfügung. Diese werden den Teilnehmern im Rahmen der Ausbildung zur persönlichen Verwendung ausgehändigt. Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt, geändert, verarbeitet, verbreitet, weitergegeben oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.


Haftung

Die AFS haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in Schulungsräumen/Schulungsgeländen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenständen, entstehen. Bei den von der AFS zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


Schulungs- und Terminänderungen

Die AFS behält sich vor, Lehrgänge / Seminare zeitlich oder räumlich zu verändern und gegebenenfalls abzusagen, wenn eine Durchführung durch besondere Umstände nicht möglich ist. Bei Ausfall der Lehrgänge / Seminare werden Ersatztermine angeboten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Veränderung oder Absage des Lehrganges können daraus nicht abgeleitet und geltend gemacht werden. Der Kunde ist berechtigt, bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn durch schriftliche Erklärung kostenfrei vom Vertrag zurück zu treten. Für jeden späteren Rücktritt vom Lehrgang ist die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der AFS.


Ausbildungsnachweise / Fortbildungsnachweise und Unterlagen (EDV)

Prüfungsbogen und Ausbildungsberichte werden durch die AFS archiviert und 10 Jahre aufbewahrt.

Daten der Teilnehmer werden per EDV gespeichert.

Das Datensicherheitsgesetz findet entsprechend Anwendung (Daten können nur mit dem Einverständnis des Betroffenen weitergegeben werden).


Vor- Ort- Seminar

Findet die Schulung / das Seminar / die Unterweisung beim Firmenkunden statt, so stellt dieser einen Schulungsraum, eine Fläche bzw. Räumlichkeit für die praktische Ausbildung sowie ein betriebssicheres und mit gültiger UVV Plakette versehenes Flurförderzeug zur Verfügung.


Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die AFS verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung in schriftlicher Form anzustreben.

Stand 2011
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Quelle:
Linde M.H.